Allgemeine Geschäftsbedingungen für Redner

Das Kleingedruckte, das die Redner lieben

Zuletzt aktualisiert: 16. Mai 2020

Diese Vereinbarung wird getroffen zwischen:

ScubaClick Ltd, ein in England und Wales unter der Firmenregisternummer 07571294 eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 75 Kings Road West, Swanage, Dorset, BH19 1HJ, Vereinigtes Königreich ("Veranstalter"); und

Jede Person, die sich als Redner ("Redner") auf der Website der Veranstaltung (scuba.digital).

Hintergrund

Der Zweck dieser Vereinbarung ist es, den rechtlichen Vertrag zwischen dem Redner und dem Veranstalter festzulegen, wonach der Redner an der Veranstaltung teilnimmt und wie in Anhang 1 beschrieben spricht/präsentiert.

Daher wird nun Folgendes vereinbart:

1. Begriffsbestimmungen

  • "Rede/Präsentation" bezeichnet die Rede/Präsentation, die der Redner bei der Veranstaltung halten wird und die in Anhang 1 in Bezug auf Bedingungen und Umfang ausführlich beschrieben ist.
  • "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen über die Parteien, einschließlich aller Informationen, die einer anderen Partei einen kommerziellen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten. Dazu gehören unter anderem: Informationen, die für diese Vereinbarung erstellt wurden oder sich daraus ergeben; Informationen, Kommentare oder Andeutungen, die in einem sozialen Internetmedium veröffentlicht wurden.
  • "Honorar" ist das vom Veranstalter an den Redner zu zahlende Geld für das Halten der Rede/des Vortrags, sofern ein solches Honorar vereinbart wurde.
  • "Veranstaltung" bedeutet Scuba.Digital. Das Event findet online und zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt statt.
  • "Unterauftragnehmer" ist jede Person, mit der der Referent eine Vereinbarung zur Teilnahme an der Veranstaltung trifft, entweder um ihn zu unterstützen oder um ihn zu vertreten.

2. Auslegung

In dieser Vereinbarung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

2.1. Ein Verweis auf eine Person umfasst eine menschliche Person, eine juristische Person und jede Organisation, die als Einheit geführt oder kontrolliert wird.

2.2. jede Vereinbarung einer Partei, etwas nicht zu tun oder zu unterlassen, schließt die Verpflichtung ein, einer anderen Person nicht zu erlauben, dasselbe zu tun oder zu unterlassen;

2.3. Alle in diesem Vertrag genannten Geldbeträge verstehen sich einschließlich der Mehrwertsteuer, die bei Fälligkeit der Zahlung in Rechnung gestellt wird.

2.4. Diese Vereinbarung wird nur in englischer Sprache geschlossen. Im Falle eines Bedeutungswiderspruchs zwischen der englischen Fassung dieser Vereinbarung und einer Fassung oder Übersetzung dieser Vereinbarung in einer anderen Sprache ist die englische Fassung maßgebend.

3. Gesamte Vereinbarung

3.1. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien.

3.2. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes erwähnt ist, erkennt jede Partei an, dass sie sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Zusicherungen, Garantien, Informationen oder Dokumente oder andere Bedingungen verlässt, die nicht Teil dieser Vereinbarung sind.

3.3. Bedingungen, Garantien oder andere Bedingungen, die in irgendeinem Land durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, werden von dieser Vereinbarung im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

4. Garantien und Beglaubigungen des Redners

4.1. Der Sprecher garantiert, dass:

4.1.1 er sich keiner Umstände bewusst ist, die in seinem Einflussbereich liegen und die seine Fähigkeit, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, beeinträchtigen könnten oder werden;

4.1.2 der Lebenslauf, den er/sie dem Veranstalter vorgelegt hat, richtig und vollständig ist;

4.1.3 sein Vortrag / seine Präsentation nicht das Eigentums- oder Persönlichkeitsrecht einer Person verletzt;

4.1.4 soweit sein/ihr Vortrag / seine/ihre Präsentation Verweise auf oder Zitate aus Materialien oder Werken enthält, deren Urheberrecht bei einem Dritten liegt, verfügt er/sie über die entsprechende Genehmigung dieses Dritten.

5. Status des Sprechers

5.1. Der Referent ist kein Partner, Vertreter oder Angestellter des Veranstalters und ist nicht befugt, Verpflichtungen im Namen des Veranstalters einzugehen;

5.2. Der Referent erklärt sich damit einverstanden, dass er für seine Einkommenssteuer und andere Steuern sowie für die Sozialversicherung in Bezug auf sein Honorar selbst verantwortlich ist, und er erklärt sich damit einverstanden, den Veranstalter von allen Ansprüchen freizustellen, die von einer Steuerbehörde gegenüber dem Veranstalter in Bezug auf Einkommenssteuer oder andere Steuern oder die Sozialversicherung im Zusammenhang mit den Leistungen des Referenten im Rahmen dieses Vertrags geltend gemacht werden.

6. Vertragszusammenfassung und Zahlung

6.1. Für das Honorar verpflichtet sich der Referent zu:

6.1.1 den Vortrag / die Präsentation auf der Veranstaltung gemäß der Spezifikation zu halten.

6.1.2 zur vereinbarten Zeit am Veranstaltungsort einzutreffen und diesen nicht früher als zur vereinbarten Zeit zu verlassen.

6.1.3 Fragen aus dem Publikum nicht länger als die vereinbarten Minuten nach der Rede / Präsentation zu beantworten.

6.1.4 Er/sie benutzt seine/ihre eigene Ausrüstung (Laptop/PC mit Mikrofon und Kamera), um die Präsentation zu halten. Ein zweiter Bildschirm ist von Vorteil.

6.1.5 Sicherstellen, dass er/sie über eine ausreichend zuverlässige Internetverbindung verfügt.

6.2. Der Referent legt nach der Veranstaltung eine Abrechnung vor, wobei 100% der Gebühr innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu zahlen sind.

6.3. Da es sich um eine Online-Veranstaltung handelt, übernimmt der Veranstalter keine Reise-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten, wie in Anhang 2 zu diesem Vertrag aufgeführt.

6.4. Der Redner trägt alle Kosten, die ihm bei der Arbeit an einer Rede / Präsentation entstehen, selbst.

6.5. Der Referent kann alle angemessenen Kosten in Rechnung stellen, die durch eine vom Veranstalter verursachte Verzögerung oder durch einen vom Veranstalter kontrollierten Umstand entstanden sind.

6.6. Wird dieser Vertrag vom Veranstalter weniger als sieben Tage vor dem für die Veranstaltung festgesetzten Termin storniert, ist die volle Gebühr zu entrichten. Dies gilt unabhängig vom Grund der Stornierung.

6.7. Wenn der Redner der Veranstaltung unangekündigt fernbleibt oder diesen Vertrag weniger als sieben Tage vor dem für die Veranstaltung festgesetzten Termin kündigt, verliert er/sie alle durch den Kartenverkauf erzielten Provisionen und alle im Rahmen des Vertrags fälligen Zahlungen werden nicht geleistet.

6.8. Der Redner erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie während seiner/ihrer Rede / Präsentation auf der Veranstaltung Folgendes beachtet:

6.8.1 alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Beschäftigung von Mitarbeitern und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;

6.8.2 die besonderen Vorschriften des Veranstalters, die für seine Mitarbeiter gelten.

7. Verantwortlichkeiten des Veranstalters

7.1. Der Veranstalter ist für den Zeitplan, die Bereitschaft des Publikums und alle anderen für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Merkmale verantwortlich.

7.2. Der Veranstalter verpflichtet sich, alles zu tun, um die Anforderungen des Sprechers zu erfüllen, die von Zeit zu Zeit gestellt werden. Insbesondere stellt der Veranstalter die in Anhang 3 aufgeführte technische Ausrüstung zur Verfügung.

7.3. Der Organisator stellt eine virtuelle Bühne zur Verfügung

7.4. Der Veranstalter stellt zwei Eintrittskarten für den Zugang zur Veranstaltung, den Zugang zur Bühne, eine Kabine für den Redner, eine Sitzung für den Redner, den Zugang zum Chatroom der Aussteller sowie Unterstützung vor und während der Veranstaltung zur Verfügung.

8. Einsatz von Unterauftragnehmern

Wenn der Redner die Rede / Präsentation oder eine andere Verpflichtung aus diesem Vertrag ganz oder teilweise delegieren oder untervergeben möchte, gelten die folgenden Bestimmungen:

8.1. Der Redner muss zunächst die schriftliche Zustimmung des Veranstalters zum Namen und zur Identität eines Unterauftragnehmers einholen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen oder einen Grund für die Verweigerung anzugeben.

8.2. Der Referent bleibt für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich;

8.3. Der Redner verpflichtet sich, den Veranstalter für alle Verluste oder Schäden zu entschädigen, die dem Veranstalter durch Handlungen oder Unterlassungen von Unterauftragnehmern entstehen.

9. Vertraulichkeit

9.1. Unabhängig davon, wie dieser Vertrag endet, gilt dieser Absatz für fünf Jahre ab heute.

9.2. Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass sie im Rahmen dieses Vertrages Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei haben und ihnen diese anvertraut werden. Dementsprechend verpflichtet sich jede Partei gegenüber der anderen, dass sie nicht:

9.2.1 vertrauliche Informationen über den Vertragspartner, von denen er durch den Abschluss dieses Vertrages oder durch Umstände, die sich aus dem Vertrag ergeben, Kenntnis erlangt, an keine andere Person weitergeben oder anderweitig nutzen;

9.2.2 keine Texte, Bilder oder audiovisuellen Materialien in sozialen Netzwerken oder an anderen öffentlichen Orten zu veröffentlichen, die für den anderen verletzend, peinlich oder schädlich sein könnten;

9.2.3 in einem Gespräch mit einer anderen Person eine Vermutung über die andere Person anstellen;

9.2.4 den anderen in Bezug auf seine Person, seinen Beruf, sein Personal oder sein Unternehmen verunglimpfen;

9.2.5 die vertraulichen Informationen des anderen in irgendeiner Weise für sich selbst oder eine andere Person zu nutzen, es sei denn, dies wird durch diese Vereinbarung oder durch die entsprechende Befugnis des anderen genehmigt.

10. Copyright Arbeit

10.1. Diese Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf das zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung bestehende Eigentum an urheberrechtlich geschützten Werken.

10.2. Der Referent kann alle urheberrechtlich geschützten Werke des Veranstalters nutzen, die dieser zur Verfügung stellt.

10.3. Der Redner muss die urheberrechtlich geschützten Werke in angemessener und zumutbarer Weise nutzen und zur Rede / Präsentation beitragen.

10.4. Während und nach Beendigung der Rede/Präsentation und sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, besitzt der Veranstalter das Urheberrecht an der Rede/Präsentation und an allen Aufzeichnungen davon.

10.5. Für den Fall, dass der Referent ein neues urheberrechtlich geschütztes Werk (einschließlich Urheberpersönlichkeitsrechte) in Bezug auf die Rede / Präsentation schafft, erwirbt oder entwickelt, gewährt er/sie dem Veranstalter bereits jetzt eine weltweite, unentgeltliche und ausschließliche Lizenz an diesem urheberrechtlich geschützten Werk. Eine gemäß dieser Bestimmung erteilte Lizenz schließt das Recht ein, weltweit Unterlizenzen zu erteilen, und zwar unabhängig von der Zahlungsfrist oder unentgeltlich.

10.6. Bei Beendigung dieser Vereinbarung ist jede Partei verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen alle urheberrechtlich geschützten Werke zu vernichten, die für die Zwecke dieser Vereinbarung geschaffen wurden und die urheberrechtlich geschützten Werke der anderen Partei dieser Vereinbarung enthalten. Die in diesem Absatz genannten Verpflichtungen des Sprechers bestehen auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

11. Gegenseitige Entschädigung

Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei von allen Kosten, Ansprüchen und Ausgaben freizustellen, die sich direkt oder indirekt daraus ergeben:

11.1. die Nichteinhaltung des Rechts eines Landes;

11.2. seine Verletzung dieser Vereinbarung;

11.3. jede Handlung, Nachlässigkeit oder Unterlassung eines Vertreters, Mitarbeiters oder Kunden dieser Partei;

11.4. eine Verletzung der urheberrechtlichen Werkrechte einer Person durch diese Partei.

12. Unkontrollierbare Ereignisse

12.1. Keine der Parteien haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung dieser Vereinbarung, die auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich eines Arbeitskonflikts zwischen einer Partei und ihren Mitarbeitern.

12.2. Die Kosten, die durch die Verzögerung oder Unterbrechung entstehen, werden von der Partei getragen, die diese Kosten verursacht;

12.3. Die Partei, die sich auf das unkontrollierbare Ereignis beruft, wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit die Veranstaltung erfolgreich stattfinden kann.

13. Öffentlichkeitsarbeit / Ankündigungen

13.1. Nur der Organisator darf:

13.1.1 eine öffentliche Bekanntmachung zu machen; oder

13.1.2 Informationen weitergeben; oder

13.1.3 anderen Personen ausdrücklich oder stillschweigend zu gestatten, Informationen über diesen Vertrag weiterzugeben, es sei denn, der Sprecher hat zuvor die schriftliche Zustimmung des Veranstalters eingeholt.

13.2. Abweichend vom letzten Unterabsatz kann eine Partei alle Informationen offenlegen, die zur Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften einer anerkannten Börse erforderlich sind.

14. Empfehlungsprogramm

14.1 Nach der Registrierung erhält der Referent vom Veranstalter einen Empfehlungslink, der es ihm ermöglicht, die Veranstaltung aktiv zu bewerben. Der Veranstalter zahlt dem Referenten eine Provision in Höhe von 20% auf der Grundlage des Netto-Ticketbetrags für gültige vermittelte Ticketverkäufe.

14.2 Es liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters, den Verkauf von Eintrittskarten als gültig im Sinne dieser Bedingungen zu betrachten.

14.3 Der Referent darf die Veranstaltung nur auf seiner eigenen Website, seinen eigenen Social-Media-Plattformen und seinem eigenen E-Mail-Verteiler bewerben.

14.4 Dem Sprecher ist es nicht gestattet, die Veranstaltung durch PPC-Anzeigen, Brand Bidding oder andere Formen der bezahlten Werbung zu bewerben. Es ist ihm/ihr auch nicht gestattet, die Veranstaltung auf Websites zu bewerben, die "Scuba Digital" in der URL enthalten.

14.5 Für Ticketverkäufe, die nicht als Vermittlung auf der Veranstaltungsplattform erfasst wurden, besteht kein Anspruch auf eine Provisionszahlung. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der vermittelte Ticketkäufer Cookies blockiert.

14.6 Ebenso besteht kein Anspruch auf Provisionszahlungen für Ticketverkäufe, die über andere als die in 14.3 erlaubten Plattformen getätigt wurden, die gegen 14.4 verstoßen haben oder die in betrügerischer Absicht getätigt wurden.

14.7 Für erstattete Tickets wird keine Provision gezahlt.

14.8 Provisionen für gültige Ticketverkäufe werden innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Veranstaltung an den Sprecher ausgezahlt.

14.9 Provisionen werden nur gezahlt, wenn bis zum Ende der Veranstaltung eine Provision von mindestens $50 verdient wurde. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Zahlung einer Provision.

14.10 Fallen Gebühren für die Zahlung von Provisionen an, so gehen diese zu Lasten des Sprechers.

15. Fotografie, Video, Aufnahme und Streaming

15.1 Dem Referenten ist es untersagt, Screencasts, Screenshots und Chatsequenzen oder andere Bereiche der Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Genehmigung aufzuzeichnen und zu verbreiten. Dies gilt auch für seine eigene Website.

15.2 Dem Referenten ist es außerdem untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung auf eine andere Plattform, wie z.B. YouTube, zu streamen.

15.3 Der Redner erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Fotos, Streams und Videos vom Stand des Redners, der Veranstaltung und den Mitarbeitern des Redners während der Veranstaltung aufnimmt und ausstrahlt, und der Redner genehmigt dies für jegliche werbliche Nutzung durch den Veranstalter.

16. Verschiedene Angelegenheiten

16.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch jede der Parteien oder ihren bevollmächtigten Vertreter.

16.2. Die Parteien erkennen an und sind sich einig, dass diese Vereinbarung von ihnen gemeinsam ausgearbeitet wurde und dementsprechend nicht streng gegen eine der Parteien ausgelegt werden sollte.

16.3. Sollte eine Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt von einer Gerichtsbarkeit als nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, so ist sie so zu behandeln, als ob sie nur in dem Umfang geändert oder reduziert worden wäre, der minimal notwendig ist, um sie mit den Gesetzen dieser Gerichtsbarkeit in Einklang zu bringen und zu verhindern, dass sie nichtig ist, und sie ist in dieser geänderten oder reduzierten Form verbindlich. Vorbehaltlich dessen ist jede Bestimmung als trennbar auszulegen und berührt in keiner Weise die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

16.4. Jede Verpflichtung in dieser Vereinbarung, die nach der Beendigung oder Fertigstellung weiter gelten soll, bleibt bestehen.

16.5. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht, eine Befugnis oder ein Rechtsmittel auszuüben, gilt weder als Verzicht darauf noch als Hinweis auf die Absicht, dieses oder ein anderes Recht in Zukunft einzuschränken.

16.6. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die elektronische Kommunikation alle gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform erfüllt.

16.7. Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Vertragsparteien verpflichten sich diese, vor der Einleitung eines Schieds- oder Gerichtsverfahrens zu versuchen, die Streitigkeit durch ein Vermittlungsverfahren nach Treu und Glauben mit der anderen Partei beizulegen.

16.8. Diese Vereinbarung verleiht Dritten keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 / Contracts (Rights of Third Parties) (Scotland) Act 2017 oder anderweitig.

16.9. Jede Mitteilung, die einer der Parteien von der anderen zugestellt werden soll, ist persönlich zu übergeben oder per Post erster Klasse oder per Einschreiben oder per E-Mail zu versenden.

Sie gilt als zugestellt:

  • bei persönlicher Zustellung: am Tag der Zustellung;
  • bei Zusendung per Post an die richtige Adresse: innerhalb von 72 Stunden nach Aufgabe;

16.10. Die Gültigkeit, der Aufbau und die Erfüllung dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen von England und Wales, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, ausschließlich in diesem Land verhandelt werden.

Zeitplan 1: Die Rede / Präsentation

Einzelheiten des Vortrags / der Präsentation (wird später festgelegt)

Liste 2: Reisen, Unterkunft und Verpflegung der Redner

Es gelten die folgenden Regelungen: KEINE

Anhang 3: Vom Veranstalter bereitzustellende technische Ausrüstung

KEINE

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